Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Achim Mettlach: Fachanwalt für Verkehrsrecht
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht betreue ich Sie u.A. bei Verkehrsstrafsachen, Verkehrsunfallrecht, Bußgeldbescheid, Ordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnisentzug und Schadensregulierung.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Es gibt kaum einen Autofahrer, der noch nicht mit dem Verkehrsrecht in Konflikt geraten ist. Es beginnt mit kleineren Unaufmerksamkeiten, beispielsweise mit dem Außerachtlassen einer Vorfahrtsregelung, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprechanlage oder mit einer Geschwindigkeitsübertretung. Es sind diese scheinbaren Kleinigkeiten, die als Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße nach sich ziehen. Was aber, wenn die „Kleinigkeit“ so gravierend ist, dass daraus ein Unfall entsteht – mit Sachschaden oder gar Personenschaden? In keinem anderen Rechtsgebiet ist der Übergang von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat so fließend wie im Verkehrsrecht. Und ein verkehrsrechtliches Strafverfahren kann schwerwiegende Folgen für alle Lebensbereiche nach sich ziehen, beispielsweise eine Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder Schadensersatzansprüche. Gerade nach einem Verkehrsunfall kommt es darauf an, unverzüglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, um größtmöglichen Schaden abzuwenden.
Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass bei unverschuldeten bzw. teilweise mitverschuldeten Unfällen die gegnerische Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bei einer Schadensregulierung meine Anwaltskosten zu tragen hat, sodass Ihnen keine Kosten entstehen werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherungen kürzen oft Ihre berechtigten Ansprüche. Deswegen ist bei jedem Verkehrsunfall eine anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt zu empfehlen.
Als ADAC Vertragsanwalt arbeite ich mit dem ADAC zusammen und berate beziehungsweise vertrete Sie bei allen verkehrsrechtlichen Streitigkeiten. Profitieren Sie von Ihren Vorteilen als ADAC Mitglied, denn für ein erstes Beratungsgespräch entstehen Ihnen bei mir als ADAC Vertragsanwalt keine Kosten. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Mitgliedschaft verpflichtend ist. Auch als Nicht-Mitglied profitieren Sie von der Fachkompetenz und der Erfahrung, über die ich als ADAC Vertragsanwalt verfüge. Unter mettlach.adac-vertragsanwalt.de können Sie meine Website beim ADAC erreichen. Bei speziellen Fragen zum Verkehrsrecht oder zu meiner Tätigkeit als ADAC-Vertragsanwalt können Sie mir auch gerne eine E-Mail an mettlach@adac-vertragsanwalt.de senden.
Schwerpunkte
- Bußgeldverfahren
- Strafverfahren
- Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Punkte in Flensburg
- Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs
- Trunkenheit im Straßenverkehr
- Drogenkonsum
- Handyverstoß
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsmessungen
- Rotlichtverstöße
- Verkehrsunfallflucht
- Regulierung Personenschäden
- Schmerzensgeldansprüche
- Fahrlässige Körperverletzung
Fachbereiche von Herr Mettlach:
> Verkehrsrecht
> Arbeitsrecht